Unsere Gemeinde
Aufnahme in weiterführende Schulen - "Besonderes Beratungsverfahren" wahrnehmen
Als Eltern beziehungsweise als Erziehungsberechtigte können Sie bereits während des Schuljahres 2012/2013 entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind zum Schuljahr 2013/14 besuchen soll. Bei Ihrer Entscheidung können Sie verschiedene Informationen berücksichtigen, z.B.
- eigene Wahrnehmungen über Ihr Kind,
- Ergebnisse aus Gesprächen mit Lehrkräften sowie
- die Grundschulempfehlung.
Möchten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen, können Sie das "besondere Beratungsverfahren" in Anspruch nehmen. Dabei werden Sie von einer speziell ausgebildeten "Beratungslehrkraft“ beraten.
Das "besondere Beratungsverfahren" enthält immer ein Beratungsgespräch. Zusätzlich kann die Beratungslehrkraft mit Ihrem Kind ein beziehungsweise mehrere Testverfahren durchführen, wenn Sie dies möchten. Dabei werden standardisierte Begabungs-/Intelligenztests eingesetzt. Nach Teilnahme an einem Test erhalten Sie an einem weiteren Termin eine Rückmeldung
- zu den Testergebnissen und
- zu Beobachtungen, die die Beratungslehrkraft bei der Durchführung des Tests gemacht hat.
Achtung: Die Inhalte von Beratung und Test unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungslehrkraft darf Informationen aus dem besonderen Beratungsverfahren nur dann weitergeben, wenn Sie dem schriftlich zustimmen.
Melden Sie sich bei der Grundschule Ihres Kindes zum "besonderen Beratungsverfahren" an. Das notwendige Formular erhalten Sie gemeinsam mit der Grundschulempfehlung.
Die Beratungslehrkraft wendet sich dann entweder unmittelbar oder über das Schulsekretariat an Sie. Sie vereinbart mit Ihnen einen Termin beziehungsweise Termine für
- ein Erstgespräch,
- einen Test (falls gewünscht) mit einem Rückmeldegespräch.
Hinweis: Entscheiden Sie sich erst während des Beratungsgesprächs für einen Test, versucht die Beratungslehrkraft, dies zu ermöglichen.
die Grundschule Ihres Kindes
keine
keine