Unsere Gemeinde
Verstöße gegen die Verhaltensregeln der Werbewirtschaft - Beschwerde einreichen
Werbung (z.B. im Fernsehen, in Zeitschriften oder auf Plakatwänden) gehört zum Alltag. Nicht immer halten die Werbemotive und Spots die für die Werbung geltenden Grenzen ein. Sehen Sie ein Motiv, das Sie für diskriminierend, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise anstößig halten, können Sie sich darüber beim Deutschen Werberat beschweren.
Sie können sich unter Benennung der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers brieflich, per Fax, E-Mail oder über das Beschwerdeformular beim Deutschen Werberat beschweren. Auch telefonische Beschwerden sind möglich, sofern die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer identifizierbar ist.
Schicken Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon mit – nur so kann der Werberat Ihre Beschwerde prüfen. Sie müssen begründen, warum Sie das Motiv diskriminierend, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise anstößig finden.
Hinweis: Der Deutsche Werberat bearbeitet keine anonymen Beschwerden. Der Name der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers wird vertraulich behandelt, es sei denn, sie oder er erklärt sich mit der Namensnennung einverstanden. Ist eine Organisation oder Institution Beschwerdeführer und verlangt sie nicht ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung, kann der Werberat den Namen den anderen Verfahrensbeteiligten mitteilen.
Hält der Deutsche Werberat Ihre Beschwerde nach Prüfung für begründet, wendet er sich an das für die Werbemaßnahme verantwortliche Unternehmen. Zeigt sich das Unternehmen nicht bereit, die Werbemaßnahme zu ändern oder einzustellen, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.
Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist mit keinen weiteren Sanktionen (z.B. Geldbuße) verbunden. Sie gilt jedoch als imageschädigend für das Unternehmen.
Hinweis: Die Zuständigkeit des Deutschen Werberates erstreckt sich nur auf Werbemaßnahmen der Wirtschaft. Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen kooperiert der Deutsche Werberat mit den hierfür zuständigen Stellen und leitet die Beschwerde wenn nötig weiter.
- genaue Darstellung beziehungsweise Beschreibung der kritisierten Werbung unter Angabe des Werbemittels (z.B. Anzeige, Plakat, TV-Spot)
- bei einer Anzeige: die Anzeige im Original, als Kopie oder eingescannt als Datei
- bei einem Plakat: das Werbemotiv als Fotografie oder Fotodatei
- bei einem TV-Spot: Angabe des Senders sowie Tag und Uhrzeit der Ausstrahlung
- bei Onlinewerbung: wenn möglich ein Screenshot
keine
Der Deutsche Werberat wird aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle tätig.