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Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Das Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtdienstleistungsregister.de) ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung oder
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
- Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
- Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
Verfahrensablauf
Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.
Zuständigkeit
das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten/Leistung
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.07.2012 freigegeben.