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Arbeitgeber - Eingliederungszuschuss beantragen
Stellen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Für folgende Personengruppen können Sie den Eingliederungszuschuss beantragen:
- Personen, die wegen Vermittlungshemmnissen schlechtere Chancen haben, eine neue Arbeit zu finden als ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu Beginn ihrer Tätigkeit noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen können.
Höhe und Dauer der Förderung hängen davon ab,
- in welchem Umfang die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer weniger leisten kann (bezogen auf den zu besetzenden Arbeitsplatz) und
- welche besonderen Eingliederungserfordernissen vorliegen

Zugehörigkeit zu Lebenslagen

Verfahrensablauf
Den Eingliederungszuschuss müssen Sie bei Ihrer üblichen Ansprechperson (Arbeitgeberservice) in Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beantragen.

Zuständigkeit
der Arbeitgeberservice bei Ihrer Agentur für Arbeit

Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss sind:
- Einstellung einer Person mit Vermittlungshemmnissen, die zu Beginn noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann
- Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf in den letzten vier Jahren nicht versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt gewesen sein.

Erforderliche Unterlagen
keine

Kosten/Leistung
keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 22.03.2012 freigegeben.