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Altersrente für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen
Haben Sie eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Dafür ist es erforderlich, dass Sie 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.
Achtung:
Bei Geburt bis zum 31. Dezember 1951 einschließlich:
- Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze liegt bei 63 Jahren.
- Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze liegt bei 60 Jahren.
Bei Geburt ab dem 01. Januar 1952:
- Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
- Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze wird stufenweise von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben.
Tipp: Auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zu
Sie können wählen, ob Sie die Rente als Voll- oder als Teilrente beziehen möchten. Die Teilrente kann zu
- einem Drittel
- der Hälfte oder
- zwei Dritteln der Vollrente bezogen werden.
Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes während Ihrer Erwerbstätigkeit.
Tipp: Weitere Informationen zur Berechnung der Höhe der Altersrente finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Die Landratsämter in Baden-Württemberg stellen das Vorliegen und den Grad einer Behinderung (GdB) fest.


Sie können Ihren Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei der zuständigen Stelle einreichen oder aufnehmen lassen.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag persönlich stellen, können Sie sich gleichzeitig zum Thema Rente beraten lassen.
Die Antragsformulare liegen bei allen zuständigen Stellen für Sie bereit. Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie dann direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Wenn Sie das vorgesehene Formular verwenden, kann das Verfahren schneller abgewickelt werden.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Teilen Sie Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihrer Bankverbindung sofort dem Renten Service der Deutschen Post AG mit. Vordrucke erhalten Sie in jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet Ihre Daten der Rentenversicherung.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Wenn Sie die Rente rechtzeitig beantragen, erhalten Sie diese in der Regel in dem Monat, ab dem Sie die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen. Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

der zuständige Rentenversicherungsträger

Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie
- das für Sie maßgebliche Alter haben
- bei Beginn der Rente mindestens zu 50 Prozent behindert sein und
- die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (das heißt 35 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein)
Tipp: Im Kapitel "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zu
- versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und
- Vertrauensschutzregelungen.

- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis
- Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
- Geburtsurkunde/Eheurkunde
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten

Auskünfte und Beratung sowie die Bearbeitung des Antrags sind kostenlos.

