Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.
Sie müssen alle vier Jahre
untersuchen lassen sowie die Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) erfüllen.
Die Emissionserklärung müssen Sie der zuständigen Stelle in elektronischer Form übermitteln. Nutzen Sie dafür das bundeseinheitliche Erfassungssystem BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung).
Tipp: Nähere Informationen zum Verfahrensablauf, der Software und den Terminen finden Sie im Portal der LUBW.
die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
Ihre Anlagen sind nach dem Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.
Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.
keine