Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land)
Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:
- sicher
- preisgünstig
- verbraucherfreundlich
- effizient
- umweltverträglich
Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.
Das Land Baden Württemberg bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Netzbetreibern umfassende Informationen rund um die Energieversorgung in seinem Versorgerportal an. Dort finden Sie allgemeingültige Festlegungen, Leitfäden und Hinweise und können Anträge herunterladen.
Zugehörigkeit zu Lebenslagen
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:
- Gebiet des Energieversorgungsnetzes
- Handelt es sich um ein Übertragungs- oder Elektrizitätsverteilernetz?
- Handelt es sich um ein Fernleitungs- oder Gasverteilernetz?
- Handelt es sich um ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern?
- Anzahl der Hausanschlüsse
- Anzahl der Anschlüsse an Erzeugungsanlagen
- Ein- und Ausspeisepunkte
- Vorsorge zur Beschaffung von Regelenergie und von Energie für Ausgleichsleistungen
- Maßnahmen zur Behebung von Störungen
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers
Weitere Auskünfte zum Verfahren erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen Stelle.
das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Voraussetzungen sind:
- Elektrizitäts- oder Gasnetz ist in Baden-Württemberg gelegen
- Ausreichende personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Betreibers
- Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Qualifizierung
- Befähigungsnachweise für die Führungskräfte der Strom- und Gastechnik sowie der Strom- und Gaswirtschaft
- Nachweise, dass die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die allgemein anerkannten Regeln der Technik kennen
- Betriebsführungsverträge, falls welche abgeschlossen sind
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben benötigen Sie:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- zum Nachweis des Vermögens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: aktuelle Bilanz und aktueller Jahresabschluss
- bei Netzkauf: Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Konzessionsvertrag, falls abgeschlossen
Gebühren: nach Gebührenverordnung des Ministeriums
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.07.2012 freigegeben.
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