Unsere Gemeinde
Amtsärztliche Untersuchung
Sie können aus gesetzlichen Gründen zu einer amtsärztlichen Untersuchung verpflichtet werden. Anlässe für amtsärztliche Untersuchungen können unter anderem sein:
- Einstellungsuntersuchung von Arbeitern, Angestellten oder Beamten
- Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für bestimmte Berufe (z.B. Fahrlehrer, Rettungssanitäter)
- Überprüfung der Arbeitsfähigkeit
- Überprüfung der Eignung zur Adoption
- Feststellung der Reisefähigkeit
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch
- Feststellung von Haft-, Verhandlungs- und Schuldfähigkeit
Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
- Einstellungsuntersuchungen
- Verbeamtung auf Lebenszeit
- Überprüfung der Dienstfähigkeit (Auftrag einer Behörde)
- Bestätigung der Kurnotwendigkeit für Beamte
Untersuchungen im Auftrag von Gerichten/Gerichtsärztlicher Dienst
- Verhandlungsfähigkeit
- Haftfähigkeit
- Testierfähigkeit
- Betreuungsgutachten
- Geschäftsfähigkeit
- Unterbringungsbedürftigkeit
Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Taxi/Omnibus)
- bei Omnibusfahrern: bis 50 Jahre
- bei Taxifahrern: bis 60 Jahre
Zusätzlich ist immer eine augenfachärztliche Untersuchung notwendig.
- bei verkehrsauffälligen Probanden
Verdacht auf eingeschränkte Verkehrseignung, Verdacht auf Suchtmittelgebrauch oder sonstigen psychischen Störungen - vorzeitige Führerscheinerteilung: Klasse L, Klasse B
- Führerscheinwiedererteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis
Untersuchungen für Sozial- und Jugendämter
- Überprüfung der Arbeitsfähigkeit
- Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung
- Notwendigkeit von Hilfsmitteln
- Landesblindenhilfe
- Eingliederungshilfe
Andere Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes
- Prüfungsrücktritte
- Reisefähigkeit von Asylbewerbern
- Schülereinzelbeförderung
- Sportbefreiung für die Schule
- Bescheinigungen für das Finanzamt

Vor der Untersuchung müssen Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle vereinbaren. Die Untersuchung wird zum vereinbarten Termin durchgeführt.
Der Amtsarzt befragt Sie zu Ihrer bisherigen Gesundheitsgeschichte und zu eventuellen aktuellen Beschwerden. Darauf folgt eine ärztliche Untersuchung, um den aktuellen körperlichen Zustand zu erheben. Dazu gehört meist auch ein Seh- und Hörtest, eine Blutentnahme und eine Urinprobe.
Wenn notwendig, kann der Amtsarzt auch weitere Untersuchungen durch Fachärzte veranlassen.
Der Auftraggeber erhält eine Stellungnahme, ein Gesundheitszeugnis oder – wenn nötig – ein ausführliches Gutachten.
Hinweis: Unter Umständen kann die amtsärztliche Untersuchung auch als Hausbesuch durchgeführt werden.

das Gesundheitsamt
Gesundheitsamt ist,
- wenn Sie in Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
- ansonsten: das Landratsamt

Die Behörde oder Einrichtung, die die Untersuchung in Auftrag gibt, muss einen schriftlichen Auftrag erteilen.

- Personalausweis
- ärztliche Unterlagen (wenn vorhanden)
- schriftlicher Untersuchungsauftrag (falls er noch nicht beim Gesundheitsamt vorliegt)
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Tipp: Erkundigen Sie sich bereits bei der Terminvereinbarung, ob weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden.

Je nach Untersuchungsanlass fallen unterschiedliche Gebühren für die Untersuchung an.
Bitte erkundigen Sie sich bereits bei der Terminvereinbarung über entstehende Kosten.

- Gebührenverordnung des zuständigen Landratsamtes beziehungsweise der Stadtverwaltung
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
