Wenn die Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung ("Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011") verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, wird durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Sie müssen bei Ihrem zuständigen Finanzamt die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung beantragen. Sie benötigen dafür das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 201_", das Sie unter "Formulare & Onlinedienste" erhalten. Darin müssen Sie unter anderem ausdrücklich und wahrheitsgemäß versichern, dass die Ersatzbescheinigung nicht für ein zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis benutzt wird.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers
Ihre Lohnsteuerkarte 2010 oder bereits ausgestellte Ersatzbescheinigung 2011 ist verloren gegangen, unbrauchbar oder zerstört worden.
Auskünfte erteilt das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Hinweis: Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte wird ab dem Jahr 2012 durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Weitere Informationen zum neuen elektronischen Verfahren und dem Weg dorthin erhalten Sie auch unter www.elster.de (Arbeitnehmer/Elektronische Lohnsteuerkarte).
Für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 - ohne melderechtlichen Bezug - ist die Zuständigkeit von den Gemeinden auf die Finanzämter übergegangen (z.B. der Wechsel von Steuerklassen).
Es entstehen keine Gebühren für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung beim Finanzamt.
§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 52b Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010