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Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen
Sie haben Ihren Reisepass im Ausland verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Für die Heimreise nach Deutschland können Sie sich im Ausland einen neuen Reisepass ausstellen lassen.
Tipp: Wollen Sie direkt und ohne Umwege nach Deutschland zurückkehren, reicht es aus, sich einen kostengünstigeren Reiseausweis ausstellen lassen.
Vorläufige Reisepässe sind höchstens für ein Jahr gültig.
Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie möglicherweise zusätzlich ein Ausreisevisum beantragen.
Sie können den Reisepass bei deutschen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten beantragen. Honorarkonsuln nehmen keine Anträge entgegen. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes können Sie die Antragsformulare herunterladen:
- Antrag auf Reisepass als Passersatz (Erwachsene und verheiratete Minderjährige)
- Antrag auf Reisepass als Passersatz (unverheiratete Minderjährige)
Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit diesen können Sie jedoch nur in die EU einreisen.
Tipp: Damit Sie schneller neue Reisedokumente erhalten, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
- die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland
- wenn es keine deutsche Auslandsvertretung gibt: die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)
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Reisepass mit 32/48 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: 72 Euro/94 Euro
- Personen unter 24 Jahren: 50,50 Euro/72,50 Euro
- Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 45 Euro
- vorläufiger Reisepass: 39 Euro
- Kinderreisepass: 26 Euro
Die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten erheben unterschiedliche Gebühren für die von Ihnen ausgestellten Reisedokumente.
Achtung: Die Auslandsvertretungen nehmen die Gebühren ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung entgegen.
- § 7 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV) (Passersatz)
- § 9 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV) (Lichtbilder für den Passersatz)
- § 10 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV) (Gültigkeitsdauer des Passersatzes)
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV) (Gebühren)