Eignung eines Vereins als Vormund - Erlaubnis beantragen
Vereine, die eine Vormundschaft übernehmen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt.
Zugehörigkeit zu Lebenslagen
Sie können die Erlaubnis formlos beantragen. Das Landesjugendamt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Es kann die Erlaubnis auch befristet erteilen oder mit Auflagen verbinden.
das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Voraussetzungen sind:
- Der Verein ist eingetragen und rechtsfähig.
- Er hat genügend geeignete Mitarbeitende, die er
- beaufsichtigt,
- weiterbildet und
- gegen Schäden, die sie anderen bei ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichert.
Die Zahl der geeigneten Mitarbeitenden muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Zahl der geführten Pflegschaften und Vormundschaften stehen.
- Er bemüht sich planmäßig um die Gewinnung von Einzelvormunden und Einzelpflegerinnen oder Einzelpflegern. Er führt sie in ihre Aufgaben ein, bildet sie fort und berät sie.
- Er ermöglicht einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitenden.
- Nachweis der Eintragung des Vereins
- Satzung
- Anzahl und Ausbildung der Mitarbeitenden
- Anzahl der Wohnplätze
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung ihn am 13.07.2012 freigegeben.
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