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Fachkundige Stelle zur Zertifizierung von Bildungsangeboten - Anerkennung
Um im Zulassungsprozess nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) tätig werden zu dürfen, ist eine Anerkennung als fachkundige Stelle durch die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit Voraussetzung.

Wenn sich Ihr Unternehmen als fachkundige Stelle anerkennen lassen will, müssen Sie das entsprechende Antragsformular und den Fragenkatalog in deutscher Sprache ausfüllen und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die Anerkennungsstelle senden.
Diese prüft, ob die formalen Kriterien der Antragstellung erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird ein Begutachtungsverfahren durchgeführt. In der Regel führen zwei Gutachterinnen oder Gutachter eine Vor-Ort-Begutachtung durch. Dabei können sie auch Auflagen bestimmen, die erfüllt werden müssen, um eine Anerkennung zu erhalten.
Die Anerkennungsstelle entscheidet auf Grundlage des Antrags, der eingereichten Unterlagen und der Ergebnisse der Gutachten über die Erteilung oder die Versagung der Anerkennung.
Fällt die Anerkennung positiv aus, erhalten Sie die Anerkennungsurkunde in Form eines Bescheides.
Die Anerkennung ist auf längstens drei Jahre befristet. Während dieser drei Jahre wird die fachkundige Stelle regelmäßig durch Begutachtungen überwacht. Nach Ablauf der Frist ist ein neuer Antrag auf Anerkennung als fachkundige Stelle nötig.

die Bundesagentur für Arbeit – Anerkennungsstelle

- eindeutiger rechtlicher Status des Antragstellers
- kommerzielle, finanzielle und sonstige Unabhängigkeit
- unabhängiges Personal

Eine genaue Auflistung der erforderlichen Unterlagen mit erklärenden Hinweisen finden Sie im Leitfaden der Bundesagentur für Arbeit.

- Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung (Antragspauschale): 1.000 Euro
- Verfahren zur Anerkennung als Zertifizierungsstelle (Dokumentenprüfung): 6.000 Euro
- Verfahren zur Anerkennung als Zertifizierungsstelle (Dokumentenprüfung), wenn bereits erteilte Zertifikate ganz oder teilweise berücksichtigt werden können: 3.000 Euro
- Aufwendungen für die Begutachtung durch Gutachter oder Gutachterinnen: 900 Euro pro Person und Tag
- Ausstellung der Anerkennungsurkunde: 500 Euro
- Überwachungsbegutachtung: 900 Euro pro Person und Tag
- erneuter Antrag auf Anerkennung nach Ablauf der befristeten Anerkennung (Antragspauschale): 1.000 Euro
- erneutes Verfahren zur Anerkennung als Zertifizierungsstelle (Dokumentenprüfung): 3.000 Euro
- erneutes Verfahren zur Anerkennung als Zertifizierungsstelle (Dokumentenprüfung), wenn bereits erteilte Zertifikate ganz oder teilweise berücksichtigt werden können: 1.500 Euro

