Sie haben ein Grundstück gekauft? Dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem
Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich.
Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück und die Belastungen, die eventuell auf dem Grundstück liegen (z.B. Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten).
Die Eintragung ins Grundbuch müssen Sie beantragen.
Informieren Sie sich bei einem Notar, einer Notarin, einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Diese werden Ihnen auf Ihre Situation abgestimmte Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen benötigten Unterlagen geben.
das Grundbuchamt beziehungsweise die Grundbucheinsichtsstelle (falls eingerichtet)
Hinweis: In Baden-Württemberg ist das Grundbuchamt großteils noch bei den Gemeinden angesiedelt. Die Grundbuchämter werden aber im Zuge der Grundbuchamtsreform nun schrittweise in die Amtsgerichte eingegliedert. Auch durch Einführung der maschinellen Grundbuchführung besitzen nicht mehr alle Gemeinden ein Grundbuchamt. Ob die betroffene Gemeinde ein Grundbuchamt besitzt, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen der Eintragung sind normalerweise:
Je nach Einzelfall gelten zusätzliche Anforderungen (z.B. bei der Auflassung eines Grundstücks oder bei Notwendigkeit, das Grundbuch zu berichtigen).
Gebühren: je nach Geschäftswert