Unsere Gemeinde
Kindergartenplatz - Kind für Aufnahme anmelden
Ein Kindergartenplatz sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein. In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindergärten aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten und die oftmals auf der Internetseite der Kommune abrufbar ist.
Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den erzieherischen Schwerpunkten.
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Aufnahme in eine Einrichtung.

Fragen Sie vor Ort nach, ob die von Ihnen ausgewählte Einrichtung für Ihr Kind infrage kommt (z.B. Öffnungszeiten, Angebot von Mahlzeiten, erzieherische Schwerpunkte).
Klären Sie vor Ort die Anmeldefristen ab und fragen Sie, ob Sie Ihre Kinder für mehrere Kindergärten eintragen lassen können.
Lassen Sie Ihr Kind ärztlich untersuchen. Die ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.
Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die tägliche Betreuungszeit, Betreuungskosten und Kündigungsfristen.

- der Träger der Einrichtung oder
- die Gemeindeverwaltung oder
- direkt die Kindergartenleitung

Ausführliche Informationen über Kindergärten in Baden-Württemberg bietet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg in seinem Kindergartenportal.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg fördert das Portal Kinderbetreuungsangebote an Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg. Dieses hilft Studierenden oder Hochschulangehörigen mit Kind bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz.

- ärztliche Bescheinigung
Als ärztliche Untersuchung gelten auch die kostenlosen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (z.B. U 7a) entsprechend dem Untersuchungsheft für Kinder. - Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 28.09.2009
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
