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Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können in Form von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren durchgeführt werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Der Eigenanteil (gesetzliche Zuzahlung), den Sie zu tragen haben, beträgt 10 Euro pro Kalendertag.
Tipp: Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen geben neben den Krankenkassen auch die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorgemaßnahme vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.


Den Antragsvordruck für diese Leistung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie reichen den Antrag zusammen mit einem ärztlichen Attest bei Ihrer Krankenkasse ein.

die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen

- die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter müssen aus medizinischen Gründen erforderlich sein
- bei einer gesetzlichen Krankenkasse muss Krankenversicherungsschutz bestehen

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein unter zwölf Jahre altes oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt.

ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme

Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag.

- § 23 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Medizinische Vorsorgeleistungen)
- § 24 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter)
- § 40 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
- § 41 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter)
- § 61 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Zuzahlungen)
