Unsere Gemeinde
Namensänderung bei Heirat des Hundehalters
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Verfahrensablauf
Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 26.06.2009 freigegeben.