Unsere Gemeinde
Namensänderung bei Scheidung des Hundehalters
Falls Sie als Hundehalter nach der Scheidung Ihren Namen ändern, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde bekannt geben.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitteilen. Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular für die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Kosten/Leistung
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 14.04.2009 freigegeben.