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Lohnsteuerermäßigung beantragen (Werbungskosten)
Manche Ausgaben sind steuermindernd. Das Finanzamt berücksichtigt sie nachträglich bei der Einkommensteuerveranlagung. Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen, können Sie vorab als Freibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen berücksichtigen lassen.
Hinweis: Durch diese Eintragung ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss.
Für folgende Aufwendungen kommen Freibeträge in Betracht:
- Werbungskosten aus der Arbeitnehmertätigkeit, wenn diese den Pauschalbetrag von 920 Euro überschreiten, z.B.:
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel
- beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten (soweit diese nicht bereits vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden)
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Entfernungspauschale)
- Sonderausgaben, wenn diese den Pauschbetrag von 36 Euro bei Ledigen und 72 Euro bei Verheirateten überschreiten, z.B.:
- Unterhaltsleistungen an geschiedene beziehungsweise dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Ehegattinnen
- gezahlte Kirchensteuer
- bestimmte Bildungsaufwendungen
- Außergewöhnliche Belastungen, z.B.:
- Freibetrag für den Sonderbedarf eines Kindes in der Berufsausbildung
- Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige
- Behinderten-Pauschbetrag
- Sonstige Freibeträge, z.B. negative Einkünfte aus:
- Gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit
- Verluste aus einem vermieteten Objekt (Sie können den Freibetrag erstmals in dem Kalenderjahr berücksichtigen lassen, der auf die Anschaffung oder Fertigstellung des vermieteten Objekts folgt.)
- in Ausnahmefällen: Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Wenn Freibeträge berücksichtigt wurden, müssen Sie nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einreichen.
Hinweis: Wenn auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011 ein Freibetrag berücksichtigt wurde, müssen Sie nach Ablauf des Kalenderjahres 2011 eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das gilt in folgenden Fällen:
- Der im Kalenderjahr gesamt erzielte Arbeitslohn übersteigt 10.200 Euro.
- Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, übersteigt der im Kalenderjahr gesamt erzielte Arbeitslohn 19.400 Euro.
Tipp: Informationen finden Sie auch im Portal des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg – in der Reihe "Aktuelle Tipps" ("Steuerklassen") und der "Lohnsteuerfibel 2011".
Hinweis: Beachten Sie, dass die Papierlohnsteuerkarte ab 2012 durch das elektronische Abrufverfahren ersetzt wird.
Sie müssen die Lohnsteuerermäßigung persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Hinweis: Antragsvordrucke erhalten Sie beim Finanzamt oder im Internet.
das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben
Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen insgesamt höher als 600 Euro sein.
Die Eintragung des Behinderten-Pauschbetrags ist davon unabhängig.
Hinweis: Das Finanzamt berücksichtigt für die Berechnung der Antragsgrenze Werbungskosten erst ab 920 Euro (Pauschalbetrag für Arbeitnehmertätigkeit).
Die Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise die Ersatzbescheinigung 2011.
Die zuständige Stelle kann zusätzlich Nachweise für die Aufwendungen oder gesonderte Erläuterungen verlangen.
keine