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Vorsorgeregister - Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Falls Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung ausgestellt haben, ist es sinnvoll, diese registrieren zu lassen.
Sollte der Vorsorgefall beziehungsweise der Betreuungsfall sehr plötzlich eintreten und Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht die Möglichkeit, über das Zentrale Vorsorgeregister zu klären, ob es eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt. Wenn Sie dazu Angaben gemacht haben, kann das Gericht auch erfahren, wo die Urkunde aufbewahrt wird.
Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer werden bestimmte Daten über die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung elektronisch erfasst. Folgende Daten können in das Register eingetragen werden:
- Daten des Vollmachtgebers beziehungsweise des Verfügenden:
- Familien-, Geburts- und Vornamen
- Geschlecht
- Geburtsdatum und -ort
- Anschrift
- Daten des Bevollmächtigten beziehungsweise des zukünftigen Betreuers:
- Familien-, Geburts- und Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer
- Datum, an dem die Urkunde errichtet wurde
- Aufbewahrungsort der Urkunde
- Angaben, zu welchem Zweck die Vollmacht erteilt beziehungsweise die Betreuungsverfügung verfasst wurde (Vermögensangelegenheiten, Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge, Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung, sonstige persönliche Angelegenheiten)
- Angaben über besondere Anordnungen und Wünsche
Hinweis: Das Zentrale Vorsorgeregister verwahrt nicht das Schriftstück, in dem die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung erklärt wurde. Es erhält auch keine Abschrift der Urkunde beziehungsweise keine detaillierte Kenntnis über ihren Inhalt.
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung auf dem Postweg oder über das Internet registrieren lassen. Füllen Sie dazu das Datenformular für Privatpersonen sowie gegebenenfalls das Zusatzformular PZ aus (wenn Sie weitere Bevollmächtigte/vorgeschlagene Betreuer eintragen wollen) und senden Sie es an die im Formular angegebene Adresse beziehungsweise füllen Sie den Onlineantrag aus.
Sie können die Registrierung aber auch von institutionellen Nutzern (z.B. Notaren, Rechtsanwälten, Betreuungsvereinen und -behörden) vornehmen lassen.
die Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister
Die Registrierung im Vorsorgeregister ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung an sich. Die Erstellung (und gegebenenfalls Beglaubigung oder Beurkundung) einer Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung muss daher vor der Registrierung erfolgen.
Tipp: Das Justizministerium bietet auf seinen Internetseiten die Broschüre "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" an, in der auch Musterformulare enthalten sind.
Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Eine genaue Auflistung der Kosten finden Sie auf den Internetseiten des Zentralen Vorsorgeregisters.