Wenn Sie zusätzlich zu der bisher ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 eine weitere benötigen (beispielsweise für eine zweite Beschäftigung), müssen Sie diese bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamt beantragen. Sie erhalten dann eine sogenannte Ersatzbescheinigung 2011 mit der Steuerklasse VI.
Hinweis: Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält ihre Gültigkeit auch für das Übergangsjahr 2011 mit allen eingetragenen Merkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Frei- und Hinzurechnungsbeträge gemäß § 39a Einkommensteuergesetz) und wird ab dem Jahr 2012 durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Weitere Informationen zum neuen elektronischen Verfahren und dem Weg dorthin erhalten Sie auch unter www.elster.de (Arbeitnehmer/Elektronische Lohnsteuerkarte).
Für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 - ohne melderechtlichen Bezug - ist die Zuständigkeit von den Gemeinden auf die Finanzämter übergegangen (z.B. der Wechsel von Steuerklassen).
Wird für das Jahr 2011 eine "Lohnsteuerkarte" benötigt, weil erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wird (z.B. auch ein Nebenjob) oder die Lohnsteuerkarte verloren ging, erstellt das Finanzamt auf förmlichen Antrag hin eine Ersatzbescheinigung 2011.
Ihr Arbeitgeber wird Sie zu Beginn der Beschäftigung nach der Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise Ersatzbescheinigung 2011 fragen. Wenn Sie bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der erste Arbeitgeber die bisher ausgestellte Lohnsteuerkarte 2010. Sie müssen daher bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt förmlich die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 2011 für das weitere Dienstverhältnis beantragen. Den hierfür erforderlichen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011" erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de (Steuern/Lohnsteuer). Handelt es sich um eine dritte Beschäftigung, enthält auch diese Ersatzbescheinigung 2011 die Steuerklasse VI.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Lohnsteuerkarte 2010 verloren haben, können Sie beim Finanzamt mittels des oben genannten Antragsformulars eine Ersatzbescheinigung 2011 mit den gleichen Eintragungen wie auf der verlorenen Lohnsteuerkarte 2010 beantragen. In diesem Fall müssen Sie unter anderem ausdrücklich und wahrheitsgemäß versichern, dass die Ersatzbescheinigung 2011 nicht für ein zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis benutzt wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt
Sie haben gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse.
Ist der Grundfreibetrag auf Ihrer ersten Lohnsteuerkarte 2010 nicht ausgeschöpft (weil beispielsweise der Verdienst nicht hoch ist), können Sie bei Ihrem Finanzamt auf der zweiten Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise Ersatzbescheinigung 2011 einen Freibetrag eintragen lassen. Dann müssen Sie aber auch die erste Lohnsteuerkarte 2010 vorlegen, weil dort ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen werden muss.
Tipp: Weitere Informationen finden Sie auch in der "Lohnsteuerfibel" auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 52b Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010