Unsere Gemeinde
Meldebescheinigung beantragen
Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer
Sie können damit die Meldung für Ihre aktuelle Wohnung nachweisen. Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten (z.B.: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften).


Sie müssen die Ausstellung der Meldebescheinigung formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Teilen Sie dabei mit,
- welche Daten Sie benötigen und
- wofür Sie die Meldebescheinigung benötigen (wegen der Gebühren).

die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

- bei persönlicher Vorsprache: Ihr Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Antragstellung: fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei, wenn er nicht von einer Meldebehörde in Baden-Württemberg ausgestellt ist.

Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich jeweils nach der örtlichen Gebührensatzung.
Für Sozialleistungen (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld) ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
