Unsere Gemeinde
Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
Durch Genehmigung kann die Schifffahrt in Ausnahmefällen auf anderen als den folgenden Gewässern zugelassen werden:
- Bundeswasserstraßen Rhein, Neckar und Main
- Bodensee, der Hochrhein zwischen Basel und Neuhausen, zahlreiche bekannt gegebene Nebengewässer des Rheins und die obere Donau bei Ulm
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
- welches Gewässer Sie befahren möchten und
- fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt
Untere Wasserbehörde ist
- wenn sich das Gewässer in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung
- wenn sich das Gewässer in einem Landkreis befindet: das Landratsamt
das Wohl der Allgemeinheit wird nicht beeinträchtigt
Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.
Die Höhe der Kosten variiert. Die unteren Wasserbehörden bestimmen sie nach Gebührenverordnung bzw. -satzung selbst.
30.07.2013