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Adoption - sich als Adoptiveltern bewerben
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle bewerben. Die Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle prüfen anhand der Ihrer Einkommensverhältnisse oder Ihres Gesundheitszustandes sowie durch Gespräche im Jugendamt und bei Ihnen zu Hause Ihre Eignung, ein Kind zu adoptieren. Erst nach positivem Abschluss der Prüfung werden Sie als Adoptionsbewerber angenommen.
Achtung: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.

Informieren Sie sich unverbindlich bei eines Themenabend der Adoptionsvermittlungsstelle.
Wenn Sie sich entschieden haben, ein Kind adoptieren zu wollen, müssen Sie sich an eine Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Nach einem Beratungsgespräch oder nach mehreren Gesprächen erhalten Sie einen Fragebogen.
Den ausgefüllten Fragebogen geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Adoptionsvermittlungsstelle ab. In weiteren Gesprächen, wobei mindestens eines bei Ihnen zu Hause stattfindet, prüft die Adoptionsvermittlungsstelle Ihren Antrag sowie die angegebenen Gründe für eine Adoption. Dabei sind beispielsweise Angaben darüber, wie Sie Ihre eigene Kinderlosigkeit verarbeitet oder ob ein Kind in Ihre Familie passt, für die Feststellung Ihrer Eignung von Bedeutung. Solche und ähnliche Themen spielen eine wichtige Rolle. Daher wird ihnen in den persönlichen Gesprächen viel Platz eingeräumt. Weitere Fragen beziehen sich beispielsweise auf Ihre Einkommensverhältnisse, Ihr Alter und Ihre Gesundheit.
Nach eingehender Prüfung entscheidet die Adoptionsvermittlungsstelle, ob Sie geeignet sind, ein Kind zu adoptieren. Das Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen in Briefform mitgeteilt.

die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und in freier Trägerschaft
Folgende Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft sind in Baden-Württemberg anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen:

- körperliche und geistige Gesundheit
- ausreichend Wohnraum
- finanzielle Sicherheit
Das Adoptivkind sollte in einem stabilen sozialen Umfeld aufwachsen können.
- Mindestalter:
- Bei verheirateten Paaren muss einer der Ehepartner mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Ehepaare dürfen ein Kind nur gemeinsam annehmen.
- Bei unverheirateten Paaren kann nur einer der beiden ein Kind adoptieren. Das Mindestalter beträgt in diesem Fall 25 Jahre.
- Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften darf ebenfalls nur einer der Partner das Kind adoptieren und muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Das Adoptionsrecht schreibt kein Höchstalter für Bewerber vor. Der Altersunterschied zwischen den Adoptionsbewerbern und dem anzunehmenden Kind sollte jedoch nicht größer als 40 Jahre sein, damit ein einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Eltern-Kind-Verhältnis entstehen kann.

Folgende Unterlagen müssen Sie in der Regel einreichen:
- ausgefüllten Fragebogen
- Lebensläufe mit Fotos
- Abschrift aus dem Geburtenregister und Eheregister
- Bescheinigungen über die Staatsangehörigkeit
- Nachweise über die finanzielle Situation
- Führungszeugnisse
- Gesundheitsatteste
Hinweis: Die Adoptionsvermittlungsstelle kann darüber hinaus noch weitere Unterlagen verlangen.

- für die Eignungsprüfung zur Annahme eines Kindes im Inland: keine
- für die Eignungsprüfung zur Annahme eines Kindes aus dem Ausland: je nach Einzelfall
Kosten können durch die Beantragung von erforderlichen Unterlagen bei den jeweiligen Stellen entstehen, z.B. eines Führungszeugnisses beim Bundeszentralregister.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.07.2015 freigegeben.