Mehrere kleine oder mittlere Ausbildungsbetriebe können sich zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Innerhalb eines solchen Ausbildungsverbunds gibt es den Stammbetrieb und den durchführenden Betrieb oder mehrere durchführende Betriebe.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit einem Förderprogramm die Stammbetriebe eines Ausbildungsverbundes finanziell. Die Förderung erfolgt als Prämie. Sie beträgt 2.000 Euro pro Verbund-Ausbildungsplatz, falls der durchführende Betrieb eine Ausbildungsstelle ist.
Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.
Nach der Beendigung der Ausbildung im durchführenden Betrieb müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder an das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg schicken.
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit höchstens 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg.
Weitere Voraussetzungen sind:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.11.2016 freigegeben.