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Azubi transfer - Förderung beantragen
Auszubildende, die wegen Insolvenz, unvorhersehbarer Schließung oder Stilllegung ihren bisherigen Ausbildungsplatz verlieren, können ihre Ausbildung in anderen Betrieben beenden. Diese Betriebe können eine Förderung des Programms "Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen" des Landes Baden-Württemberg erhalten.
Das Land zahlt einen Teil der entstehenden Ausbildungskosten als Prämie. Diese beträgt einmalig 1.200 Euro für jede übernommene Auszubildende und jeden übernommenen Auszubildenden.

Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit der oder des Auszubildenden. Nach der Probezeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder beimWirtschaftsministerium einreichen.

das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Das aufnehmende Unternehmen
- hat seinen Sitz in Baden-Württemberg und
- weniger als 500 Beschäftigte und
- beabsichtigt die Fortsetzung der Ausbildung im laufenden Ausbildungsjahr.
- Der Ausbildungsvertrag wurde bereits bei der zuständigen Stelle eingetragen.
Keine Förderung gibt es u.a. für Ausbildungsverhältnisse
- bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und
- bei Familienangehörigen.

- ausgefüllte Antragsformulare
- Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages
Hinweis: Das Wirtschaftsministerium kann weitere Unterlagen und Auskünfte verlangen.


Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.11.2016 freigegeben.