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Scheidung
Eine Scheidung zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. In vielen Fällen sind finanzielle Angelegenheiten zu klären und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder muss neu geregelt werden. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick:
Eine Ehe kann – außer durch Tod eines Ehegatten oder Todeserklärung – grundsätzlich nur durch eine Scheidung aufgelöst werden. Die Scheidung wird in Deutschland durch gerichtlichen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts (Familiengericht) vollzogen. Einzige Ausnahme: Die Ehe kann aufgehoben werden, wenn ihr Zustandekommen fehlerhaft war (z.B. durch Drohung, Gewalt) oder eine Scheinehe vorliegt.
Ausführliche Informationen über das Thema bietet Ihnen auch die Broschüre "Trennung und Scheidung - praktische Hinweise" des Justizministeriums.
