Unsere Gemeinde
5. Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsgrundlage für die Errichtung einer Stiftung sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 80 bis 88 BGB) sowie des Stiftungsgesetzes des Bundeslandes, in dem die Stiftung errichtet werden soll.
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:
- ein Stiftungsgeschäft
- eine Stiftungssatzung
- die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde
Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden. Unsere Checkliste "Vorüberlegungen zur Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts" unterstützt Sie bei Ihrer Planung.
In den folgenden Kapiteln werden Sie ausführlich über die Vorgehensweise bei der Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts informiert.
Nähere Informationen zur Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung.
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