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5.2. Fluglärm
Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.
Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch das Rollen von Flugzeugen auf dem Flugplatz, durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.
In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
Rund um zivile und militärische Flugplätze werden sogenannte Lärmschutzbereiche eingerichtet. Diese werden in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert.
Rechtliche Grundlage ist das Fluglärmgesetz. Es regelt darüber hinaus:
- Beschränkungen der baulichen Nutzung
- Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Entschädigung bei Gebäuden in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone
- Anforderungen an den Schallschutz und an die Belüftung bei schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen in der Tag-Schutzzone 2
An den Flughäfen und bestimmten Landeplätzen sind Anlagen zur fortlaufenden Messung der Fluglärmimmissionen einzurichten und zu betreiben.
Für Landeplätze gilt die Landeplatz-Lärmschutzverordnung, die unter anderem Starts und Landungen zu bestimmten Zeiten untersagt.
Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
- Flughafen Stuttgart: www.flughafen-stuttgart.de oder direkt an den dortigen Lärmschutzbeauftragten.
- Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: www.badenairpark.de
- Flughafen Friedrichshafen: www.fly-away.de.
Sie können sich auch an die Deutsche Flugsicherung (DFS) wenden. Kontaktdaten finden Sie in unserem Behördenwegweiser.
Tipp: Weitere Informationen zum Fluglärm finden Sie bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Außerdem informiert auch das Umweltbundesamt auf seinen Internetseiten über Lärmprobleme und Luftverkehrslärm.
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