Unsere Gemeinde
Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt.
Das bisherige papiergebundene Verfahren wird von den Arbeitgebern im Laufe des Jahres 2013 durch den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Verfahren ELStAM) ersetzt. Den genauen Zeitpunkt für den Einstieg ins elektronische Abrufverfahren kann jeder Arbeitgeber frei bestimmen.
Freibeträge und den sogenannten Hinzurechnungsbetrag (bei mehreren Jobs nebeneinander) können Sie nach wie vor auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung 2011 eintragen lassen.
Freibeträge
Kommen für Sie Freibeträge in Betracht (z.B. wenn Sie einen langen Weg zur Arbeit haben) kann das Finanzamt auf Ihren Antrag hin weitere Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise Ersatzbescheinigung 2011 vornehmen.
Freibeträge können beispielsweise möglich sein für:
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
- Kinderbetreuungskosten
Informationen zur Vorgehensweise, um solche Freibeträge durch das Finanzamt eintragen zu lassen, finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen".
Hinzurechnungsbetrag
Wenn Sie mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben, erhalten Sie für das zweite Arbeitsverhältnis die steuerlich ungünstige Steuerklasse VI. Liegt der Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis unterhalb des Eingangsbetrags der jeweiligen Jahreslohnsteuertabelle, können Sie auf der zweiten Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise Ersatzbescheinigung 2011 einen Freibetrag eintragen lassen.
In diesem Fall muss gleichzeitig auf der Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise Ersatzbescheinigung Ihres ersten Beschäftigungsverhältnisses ein sogenannter Hinzurechnungsbetrag eingetragen werden. Dieser Hinzurechnungsbetrag wird bei der Ermittlung der Lohnsteuer aus dem ersten Beschäftigungsverhältnis als fiktiver Arbeitslohn dem tatsächlich gezahlten Lohn hinzugerechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu einem für Ihren gesamten Arbeitslohn zutreffenden Lohnsteuerabzug kommt.
Um zu vermeiden, dass es im ersten Beschäftigungsverhältnis aufgrund des Hinzurechnungsbetrags zu unnötigen Steuerzahlungen kommt, sollte der Freibetrag auf der zweiten Lohnsteuerkarte beziehungsweise Ersatzbescheinigung möglichst auf den Teil des lohnsteuerlich freibleibenden Betrags begrenzt werden, der im ersten Beschäftigungsverhältnis nicht ausgeschöpft wird.
Erleichterungen für bestimmte Personengruppen
Für Familien und Alleinerziehende sind verschiedene Steuererleichterungen möglich. Näheres finden Sie in der Lebenslage "Geburt" sowie in der Broschüre "Steuertipps für Familien" des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Informationen zu Erleichterungen für behinderte Menschen bei der Einkommen- und Lohnsteuer finden Sie im entsprechenden Kapitel unter "Behinderung" sowie in der Broschüre "Steuertipps für Menschen mit einer Behinderung" des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
Tipp: Haben Sie noch weitere Fragen zur Lohnsteuer, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder sehen Sie im Internet bei Ihrem Finanzamt unter >FAQ >Thema "Lohnsteuerkarte" nach.