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2.2. Fremdkapital
Die klassische Art der Unternehmensfinanzierung mit Fremdkapital ist der Bankkredit. Neben den üblichen Krediten gibt es inzwischen eine Vielzahl von Förderprogrammen, aus denen Kredite mit langer Laufzeit und geringer Zinsbelastung gewährt werden. Voraussetzung dafür ist fast immer, dass Sie als Unternehmensgründer Eigenkapital und Sicherheiten vorweisen können. Der Vorteil öffentlicher Förderprogramme liegt in den tilgungsfreien Jahren, die je nach Förderprogramm variieren können.
Hinweis: Je nach Förderprogramm sind Eigenkapital und Sicherheit keine zwingende Voraussetzung zur Gewährung mehr. Grundsätzlich gilt aber: Kein Kredit ohne ausreichende Absicherung. Im Bereich technologieorientierter Gründungen gibt es auch die Möglichkeit, sich einen Kredit über die Bürgschaftsbank absichern zu lassen.
Informieren Sie sich bereits im Vorfeld über passende Förderkredite und fragen Sie gezielt nach. Planen Sie die Finanzierung Ihres Unternehmens mit einigen Sicherheitsmargen durch. Tätigen Sie Investitionen nicht vor dem Bankgespräch. Verlangen Sie einen Fachmann für Unternehmensgründung. Der Kreditsachbearbeiter der kleinen Filialbank ist in der Regel der falsche Ansprechpartner.
Entwickeln Sie ein schlüssiges und realistisches Geschäftskonzept, indem Sie aufzeigen, wie Sie eine marktfähige Idee mit Ihren Kompetenzen umsetzen können. Unterstützen Sie Ihre Argumentation mit den entsprechenden Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnissen, Liste über Sicherheiten und Nachweise über vorhandenes Eigenkapital. Halten Sie auch nach der Kreditvergabe engen Kontakt zu Ihrer Bank und informieren Sie sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in Ihrem Unternehmen.
Beachten Sie auch Folgendes: Der Kontokorrentkredit ist für kurzfristige Verbindlichkeiten gedacht. Investitionen und langfristige Betriebsmittel sollten über entsprechend längerfristige Kredite gedeckt werden. Ohne Sicherheiten gibt es in der Regel kein Geld.
Folgende Sicherheiten sind üblich und denkbar: Festgeld, Sparbuch, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Wertpapiere, Aktien, Grundschulden auf Immobilien sowie allgemeine Bürgschaften und eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Nur im Notfall (z.B. bei ernsten Liquiditätsengpässen) können Sie eine Sicherungsübereignung von Maschinen und Fahrzeugen oder eine Forderungsabtretung an die Bank geben.
Förderdarlehen sind in erster Linie zinsverbilligte Darlehen, in der Regel mit zwei bis drei tilgungsfreien Jahren. Diese Förderprogramme werden alle über die Hausbank abgewickelt.
Tipp: Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg und bundesweit bietet das Finanzierungs- und Förderportal NewCome.de, welches gemeinsam mit den Partnern L-Bank und ifex - Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge entwickelt und umgesetzt wurde. Daneben bieten die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern Baden-Württembergs in Zusammenarbeit mit den Förderbanken spezielle Sprechtage zu Programmen der Unternehmensfinanzierung an.
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