Unsere Gemeinde
4. Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:
- Bestehen der Abschlussprüfung an einer Berufsoberschule (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule, Berufsoberschule für Sozialwesen)
- Bestehen der Laufbahnprüfung im Rahmen der Ausbildung zur Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer an einem pädagogischen Fachseminar
- Bestehen der Laufbahnprüfung für Fachlehrkräfte an Sonderschulen nach mindestens einjähriger Bewährung im Amt
- Bestehen der Abschlussprüfung der ehemaligen staatlichen hauswirtschaftlichen Seminare für das Studium verwandter Fächer
Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt – je nach Schultyp, an dem sie erworben wird – zum Studium bestimmter Studiengänge an Hochschulen und zum Studium in bestimmten Ausbildungsbereichen der Dualen Hochschule.
Achtung: Die Studienberechtigungen gelten teilweise nur für Baden-Württemberg.
Tipp: Die Studienmöglichkeiten mit fachgebundener Hochschulreife finden Sie online unter www.studieninfo-bw.de. Allgemeines zur Ausbildung von Fachlehrkräften für musisch-technische Fächer an pädagogischen Fachseminaren finden Sie auf den Seiten des Kultusportals Baden Württemberg.
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