Unsere Gemeinde
5. Luftverkehr
Ob für den Flug in den Urlaub, eine Geschäftsreise oder zum Transport von Waren und Gütern: Der Flugverkehr hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Um die größtmögliche Sicherheit der Passagiere, des Flugpersonals und auch der Bevölkerung zu gewährleisten, gelten im Flugverkehr zahlreiche Vorschriften und Gesetze. Insbesondere das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, das Luftverkehrsgesetz, die Verordnung über Luftfahrtpersonal und die Luftverkehrs-Ordnung regeln den Luftverkehr in Deutschland.
Im Allgemeinen wird der Luftverkehr über Flughäfen beziehungsweise Verkehrslandeplätze abgewickelt. Informationen darüber, welche Flugplätze es in Baden-Württemberg gibt, erhalten Sie im Kapitel "Flugplätze". Starts und Landungen sind nicht ausschließlich auf Flughäfen erlaubt – mit einer Außenstart- und Landeerlaubnis dürfen Sie auch außerhalb der Flugplätze starten und landen.
Mit den Starts und Landungen von Flugzeugen ist eine gewisse Geräuschentwicklung verbunden. Das Kapitel "Fluglärm" gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Regelungen gelten und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen oder Beschwerden zum Thema "Fluglärm" haben.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um selbst ein Flugzeug fliegen zu dürfen? Diese und einige weitere Fragen rund um das Thema "Luftfahrtpersonal" werden im gleichnamigen Kapitel beantwortet.
Tipp: Weitere Informationen zum Luftverkehr finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und beim Luftfahrt-Bundesamt.
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