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Ältere Arbeitnehmer
Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann sich eine Reihe von Vergünstigungen aus den tariflichen Regelungen ergeben. Dazu zählen beispielsweise die Anpassung der Gehaltshöhe an Altersstufen, die Anzahl der Urlaubstage und verbesserter Kündigungsschutz. Ein großer Teil der Tarifverträge sieht eine Verdienstsicherung ab 50 oder 55 Jahren vor und schließt die ordentliche Kündigung von einem bestimmten Lebensjahr an aus.
Allerdings setzen diese Bestimmungen meistens eine Betriebszugehörigkeit von 10, 15 oder 20 Jahren voraus.
Bei der Arbeitssuche werden ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vielen Fällen mit Einstellungshemmnissen konfrontiert (z.B. dass ihnen junge Bewerberinnen oder Bewerber vorgezogen werden). Wenn Sie im Wettbewerb mit jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen, sollten Sie Ihre Vorzüge wie fundierte Kenntnisse und viel berufliche Erfahrung sowie Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Arbeitsmoral und Teamfähigkeit in den Vordergrund rücken und für Fort- und Weiterbildungen aufgeschlossen sein.
Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen, kann die Agentur für Arbeit unter Umständen die Weiterbildungskosten übernehmen. Voraussetzung ist, dass Sie in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern beschäftigt und über 45 Jahre alt sind. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Bildungsmaßnahme von einer privaten fachkundigen Stelle zertifiziert ist. Dabei ist vorgesehen, dass Ihr Arbeitgeber weiterhin das Arbeitsentgelt zahlt und Sie für die Teilnahme an der Weiterbildung freistellt.
Weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Tipp: Informationen zu Weiterbildungsangeboten für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg finden Sie im Onlineangebot "Weiterbildung in Baden-Württemberg" des Finanz- und Wirtschaftministeriums und unter www.arbeitsagentur.de.
Daneben gibt es eine Reihe von Unterstützungsleistungen, die bei Eintritt von Arbeitslosigkeit infrage kommen:
Arbeitslosengeld
Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld berücksichtigt neben den Zeiten der Beschäftigung auch Ihr Alter. Je älter Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit sind, umso länger können Sie üblicherweise Arbeitslosengeld beziehen. Ihre voraussichtliche Anspruchsdauer können Sie folgender Tabelle der Bundesagentur für Arbeit entnehmen.
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Diese Förderung richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Erwägung ziehen, bei der sie finanziell schlechter gestellt sind als bei der letzten Beschäftigung.
Anreiz zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung wird geboten, indem das neue Arbeitsentgelt für eine bestimmte Zeit durch Leistungen der Agentur für Arbeit aufgestockt wird. Weitere Voraussetzung: Bei Aufnahme der neuen Beschäftigung muss ein Restanspruch Arbeitslosengeld von mindestens 120 Tagen vorliegen.
Nähere Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Wenn Sie in bestimmten Jahrgängen geboren sind, können Sie bei Arbeitslosigkeit bereits ab 60 Jahren eine Rente beziehen. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.