Unsere Gemeinde
5.1. Flugplätze
Die drei Verkehrsflughäfen in Baden-Württemberg sind:
Außerdem gibt es weitere 18 Verkehrslandeplätze, die insbesondere dem regionalen Taxi-, Geschäfts- und Werksluftverkehr dienen. Hier finden Sie eine Übersicht über diese Verkehrslandeplätze in Baden-Württemberg.
Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl weiterer Flugplätze. Darunter zirka
- 65 Segelfluggelände,
- 40 Sonderlandeplätze,
- 75 Hubschraubersonderlandeplätze und
- 10 Ultraleichtflugzeug-Sonderlandeplätze.
Wer berechtigt ist, auf diesen Flugplätzen zu starten und zu landen, wie Sie Start- und Landeerlaubnisse beantragen können und ob Sie Außenlandungen durchführen dürfen sowie Informationen dazu, wie Sie eine Genehmigung für den Massenaufstieg von Kinderluftballons erhalten, können Sie den Verfahrensbeschreibungen entnehmen.