Unsere Gemeinde
5.1. Steuerliche Aspekte für Bauherren
Der Staat fördert den Weg in die eigenen vier Wände auch durch steuerliche Erleichterungen.
- Arbeitnehmern wird die Vermögensbildung durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage ermöglicht. Der Arbeitgeber kann durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) in einer bestimmten Anlageform (z.B. Bausparvertrag) den Arbeitnehmer unterstützen. Dies wird steuerlich begünstigt.
- Eine Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Einzahlungen auf einen Bausparvertrag oder Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft getätigt haben und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Damit Steuern für Einkünfte aus der Erbringung von Bauleistungen nicht sofort durch den Bauherrn abgeführt werden müssen, ist eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts erforderlich. Näheres erfahren Sie im Merkblatt "Vermieter und Bauherren" des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
- Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums als private Altersvorsorge wird ebenfalls steuerlich unterstützt. Weitere Informationen erhalten Sie bei den FAQs/Frage Nr. 107 auf den Internetseiten der Finanzämter.
- Aufwendungen für die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen werden – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – bei der Veranlagung zur Einkommensteuer steuerlich berücksichtigt.
- Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Photovoltaikanlage installiert haben, können Sie im aktuellen Tipp "Steuerliche Regelungen für Photovoltaikanlage im privaten Haushalt" des Finanz- und Wirtschaftsministeriums nachlesen.
Hinweis: Die Eigenheimzulage kann seit dem 1. Januar 2006 für Neufälle nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Verfahrensbeschreibungen