Unsere Gemeinde
5.3. Luftfahrtpersonal
Zum Luftfahrtpersonal gehört neben dem Bordpersonal, also den Flugzeugführern und Flugbegleitern, auch das sogenannte Bodenpersonal auf Flugplätzen (z.B. das technische Personal im Bereich Flugzeugwartung oder Flugberatung).
Um einen dieser Berufe ausüben zu können, müssen Sie eine spezielle Ausbildung absolvieren – in der Regel ist der Erwerb einer Lizenz erforderlich. Für die Prüfung der Voraussetzungen und Fähigkeiten sowie für die Erteilung der Lizenzen des gewerblichen Luftfahrtpersonals ist in Deutschland das Luftfahrtbundesamt zuständig, für den Privatpilotenbereich die Landesluftfahrtbehörden.
Informationen über den Erwerb und die Verlängerung von Luftfahrerscheinen sowie die Erteilung und Verlängerung von Privatpilotenlizenzen erhalten Sie in den Verfahrensbeschreibungen.
Tipp: Weitere Informationen über das Luftfahrtpersonal, zur Ausbildung und Lizenzierung finden Sie auf den Internetseiten des Luftfahrtbundesamtes und des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbandes e.V. (BWLV). Im Onlineauftritt des Luftfahrtbundesamtes finden Sie außerdem zahlreiche Links zu anderen nationalen und internationalen Behörden und Organisationen aus dem Bereich der Luftfahrt.