Unsere Gemeinde
6. "Hauskauf" und Kauf von Wohnungseigentum
Wenn Sie von keinem Vermieter abhängig sein möchten und über genügend Geldmittel verfügen, kann ein "Hauskauf" oder der Kauf von Wohnungseigentum für Sie interessant sein. Rechtlich gesehen ist der "Hauskauf" der Kauf eines Grundstücks, das mit einem Haus bebaut ist, sodass das Haus wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist (Grundstückskauf). Der Grundstückskauf und der Kauf von Wohnungseigentum kann auch als Kapitalanlage genutzt werden. Beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf von Wohnungseigentum auch gewisse Pflichten "miterwerben".
Quellen für Grundstücks- und Wohnungsangebote
Eigentumswohnungen oder Grundstücke werden oft in Zeitungen und im Internet ausgeschrieben. Informieren Sie sich auch direkt bei den Bauträgern, welche Projekte in nächster Zeit fertiggestellt werden oder wo es noch freie Wohneinheiten gibt.
Wenn Sie nicht viel Zeit für eine Suche aufwenden können oder möchten, können Sie sich auch an ein Maklerbüro oder die Immobilienabteilung einer Bank/Sparkasse wenden, die Ihnen für Sie passende Angebote zukommen lassen.
Achtung: Makler verlangen für die Vermittlung von Grundstücken und Wohnungseigentum eine Provision. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei dem von Ihnen angesprochenen Makler.
Daneben ist es oft hilfreich, Ihren Suchwunsch so vielen Leuten wie möglich mitzuteilen. Vielleicht weiß jemand in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis von Grundstücken oder Wohnungen, die verkauft werden.
Tipp: Die Staatliche Forstverwaltung wird in den kommenden Jahren reformbedingt den Bestand der landeseigenen Waldarbeiter-Häuser reduzieren und deshalb frei werdende Häuser auf dem Immobilienmarkt zum Verkauf anbieten. Der Verkauf der Häuser erfolgt zentral durch das Gebäudemanagement des Landesbetriebs ForstBW beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8. Die zum Verkauf anstehenden Immobilien finden Sie im Online-Auftritt der Landesforstverwaltung.
Kaufvertrag
Für den Kaufvertrag gilt, dass er notariell beurkundet werden muss. Die Unterstützung eines Notars ist daher unumgänglich. Für nähere Informationen zu diesem Thema lesen Sie bitte das Kapitel "Grundstückskauf".
Tipp: Die Notarkammer Baden-Württemberg bietet eine Online-Notarsuche an. Sie können sowohl ein Suchformular benutzen als auch durch einen Klick in die Landkarte sich die Notare eines bestimmten Bezirks anzeigen lassen.
Um Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung zu werden, müssen Sie in das Grundbuch eingetragen werden. Für den Kauf müssen Sie Grunderwerbsteuer bezahlen (im Übrigen werden jährlich Grundsteuern fällig).
Informationen zum Energieausweis finden Sie im Kapitel "Energiepass".
Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme
Wenn Sie einen Grundstückskauf oder den Kauf von Wohnungseigentum erwägen, sollten Sie genau berechnen, welche Kosten auf Sie zukommen. Neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Ausgaben wie etwa Notarkosten oder Gebühren für die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch an.
Finanzieren können Sie Ihren Kauf unter anderem auch mithilfe von Förderprogrammen, wenn Sie deren Anforderungen erfüllen. Eine Auflistung der wichtigsten Programme, die meist sowohl für den Bau als auch für den Erwerb von Wohneigentum gelten können, finden Sie im Kapitel "Baufinanzierung und Förderungen" der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
- Einsicht in das Grundbuch beantragen
- Eintragung in das Grundbuch beantragen
- EnergieSparCheck durchführen
- Förderung für Energiesparberatung bei Wohngebäuden beantragen
- Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grunderwerbsteuer zahlen
- Grundsteuer
- Hypothek und Grundschuld
- Wohnungsbau - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen