Unsere Gemeinde
6. Informationen für Unternehmen
Berufliche Weiterbildung ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber von Vorteil, da besser ausgebildete Arbeitskräfte mehr für ein Unternehmen leisten können. Wenn Arbeitnehmer Weiterbildungsangebote in Anspruch nehmen, bedeutet das für die Unternehmen jedoch meist auch zusätzliche Kosten, da die Arbeitnehmer vom Dienst freigestellt und für die Zeit der Weiterbildung eventuell sogar Ersatzarbeitskräfte aufgenommen werden müssen.
Um Unternehmen einen Anreiz zu bieten, ihre Arbeitnehmer trotzdem zur Weiterbildung zu motivieren, gibt es eine Reihe von Fördermaßnahmen:
- Wenn Sie einem Mitarbeiter die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und für die Dauer der Weiterbildung einen Arbeitslosen als Ersatzkraft aufnehmen, kann die Agentur für Arbeit einen sogenannten Einstellungszuschuss zu den Lohnkosten der Ersatzkraft leisten.
- Die Weiterbildung von Arbeitnehmern ab 45 Jahren wird besonders gefördert. Die Agentur für Arbeit kann sowohl die Kosten der Weiterbildung des Arbeitnehmers übernehmen als auch einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber leisten, wenn dieser den Mitarbeiter für die Dauer der Weiterbildung vom Dienst freistellt und sein Arbeitsentgelt weiterbezahlt.
- Förderungen kann es auch für Unternehmen geben, die arbeitslose Arbeitnehmer, Arbeitnehmer über 50 oder unter 25 Jahren oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen (z.B. Geringqualifizierte, Menschen mit Schwerbehinderung, Langzeitarbeitslose) einstellen.
Nähere Informationen über die Beantragung der Förderungen, Voraussetzungen und Höhe der Leistungen erhalten Sie in den Verfahrensbeschreibungen.
- Arbeitgeber - Eingliederungszuschuss beantragen
- Eingliederungszuschuss für Ältere
- Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
- Übernahme der Weiterbildungskosten (Arbeitnehmer ab 45 Jahren) beantragen
- Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
- Leistungen für Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld beantragen