Unsere Gemeinde
7. Beratung und Hilfe
Schüler erhalten Rat und Hilfe im Umgang mit seelischen Problemen und Krisen von speziell geschulten Beratungslehrern, bei Schulleitern sowie bei den schulpsychologischen Beratungsstellen.
Tipp: Schulpsychologische Beratungsstellen finden Sie im Kultusportal Baden Württemberg.
Jugendamt
Jugendliche, die Probleme mit ihren Eltern haben oder einen Beistand in Konflikten mit den Eltern suchen, können sich jederzeit an die Beratungsstellen der Jugendämter wenden, auch ohne Wissen und Begleitung der Eltern.
Kinder- und Jugendnotdienst
Es gibt in jeder größeren Stadt und in jedem Landkreis einen Kinder- und Jugendnotdienst, den Heranwachsende im Notfall anrufen können. Die Telefonnummer erhalten Sie beim Jugendamt.
Hilfe für Opfer von Verbrechen
In der Lebenslage "Opferschutz und Opferhilfe" können Sie auch nachlesen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für bestimmte Opfergruppen gibt: Welche Rechte und Pflichten Zeugen und Opfer von Straftaten haben und wo Sie Hilfe und Beratung erhalten.
Folgende Themen richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche:
- Gefahren durch neue Medien
- Gewalt in der Familie
- Gewalt in der Schule
- Kinder als Zeugen vor Gericht
- Kinderschutz
- Kindesmissbrauch
Hilfe in anderen Notlagen
Jeder kann unverschuldet in Notlagen geraten, in denen er Hilfe benötigt. In der Lebenslage "Notlagen" finden Sie für verschiedene Situationen (z.B. wirtschaftliche Not, gesundheitliche Probleme, Probleme am Arbeitsplatz) die richtigen Ansprechpartner und einen Überblick über angebotene Leistungen und Hilfen.
Rat und Hilfe am Telefon und im Internet
- Telefon des Vertrauens, Telefonseelsorge
telefonische Beratung rund um die Uhr in allen Krisen- und Konfliktsituationen unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 - Elterntelefon
telefonische Beratung für Eltern unter 0800 111 0 550 - Kinder- und Jugendtelefon "Nummer gegen Kummer"
Rat und Trost finden Jugendliche montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr unter 0800 111 0 333 - BKE.Beratung.de
Professionelle Beratung für Jugendliche und Eltern bietet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) via Internet.
Die Beratungs- und Hilfsangebote sind anonym, vertraulich und gebührenfrei.
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen beantragen
- Häusliche Gewalt - Wohnungsverweis (Platzverweis) erwirken
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen