Unsere Gemeinde
7. Verkehrsplanung
Der Bund ist Eigentümer der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) und der Bundeswasserstraßen. Eigentümer der Bundesschienenwege sind die Eisenbahnen, an denen der Bund die Mehrheit hat – diese werden als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt.
Die Bundesverkehrswegeplanung ist die verkehrsträgerübergreifende Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Sie umfasst den Schienen-, Straßen- und Luftverkehr sowie die Schifffahrt. Für jeden dieser Verkehrsträger liegen der Bundesverkehrswegeplanung Bedarfspläne zugrunde. Der Bundesverkehrswegeplan ist Grundlage für die Investitionspolitik des Bundes. Er wird von der Bundesregierung in der Regel für zehn Jahre aufgestellt.
Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2003 umfasst das Investitionsvolumen bis 2015 und ordnet die erfassten Projekte in Dringlichkeitsstufen. Für Vorhaben des "vordringlichen Bedarfs“ besteht ein uneingeschränkter Planungsauftrag. Der "weitere Bedarf“ enthält Vorhaben, deren gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit nachgewiesen ist, deren Investitionsvolumen aber den Finanzrahmen bis 2015 überschreiten.
Tipp: Ausführliche Informationen zum Bundesverkehrswegeplan finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Generalverkehrsplan Baden-Württemberg
Der Generalverkehrsplan Baden-Württemberg wurde von der Landesregierung 1995 beschlossen. Er beschreibt die Grundlinien der Verkehrspolitik des Landes für den Zeitraum bis 2010 und bietet Orientierung für die politischen Entscheidungen in den Regionen, Kreisen, Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Der Generalverkehrsplan 1995 stellt die Verkehrspolitik in einen integrativen Zusammenhang mit der Gesellschafts-, Wirtschafts-, Umwelt- und Raumordnungspolitik.
Zur Sicherung der Mobilität von Bürgern und Wirtschaft enthält er insgesamt elf Fachkonzepte und in diesen ein umfangreiches Maßnahmenpaket für alle relevanten Entscheidungsebenen (Europäische Union, Bund, Land und Kommunen). Die Fachkonzepte umfassen den Straßenverkehr, den Schienenpersonenverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr, den Luftverkehr, die Binnenschifffahrt, den Fußgänger- und Radverkehr, den Güterverkehr, das integrierte Verkehrsmanagement, die Verkehrsplanung in Verdichtungsräumen, den Erholungs- und Fremdenverkehr und die bewusste Mobilität.
Tipp: Der Generalverkehrsplan Baden-Württemberg wird derzeit überarbeitet. Mit seiner Fortschreibung wird die Landesregierung die Grundlagen und Ziele ihrer Verkehrspolitik ab 2010 beschreiben. Die Themen und ausführliches Informationsmaterial finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.
Wenn Sie Interesse daran haben, sich zu einer verkehrspolitischen Fragestellung im Rahmen der Fortschreibung des Generalverkehrsplans zu äußern, haben Sie die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. Die Bürgerbeteiligung im Bürgerforum von service-bw steht allen offen – Bürgern, Firmen, Verbänden und weiteren Interessenvertretern.
Planfeststellungsverfahren und Beteiligungsrechte des Bürgers
Wenn beispielsweise eine neue Straße gebaut werden soll, muss ein solches Bauvorhaben in der Regel von vielen unterschiedlichen Stellen genehmigt werden. Zu diesem Zweck wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, in dessen Verlauf
- Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Stellen eingeholt werden,
- der Plan öffentlich für eine bestimmte Zeit ausgelegt und
- dieser danach in einem ebenfalls öffentlichen Erörterungstermin diskutiert wird.
Nach Abschluss der Erörterungen ergeht ein Planfeststellungsbeschluss, sofern über das Bauvorhaben positiv entschieden wird. Der Beschluss wird für zwei Wochen ausgelegt. Alle davon Betroffenen können den Planfeststellungsbeschluss in dieser Zeit einsehen. Erst danach gilt er als zugestellt.
Als betroffener Bürger haben Sie die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen, indem Sie beispielsweise im Rahmen der ersten Planauslegung Einwendungen vorbringen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Tipp: Ausführliche Informationen zu dem oben skizzierten Verlauf des Planfeststellungsverfahrens finden Sie im Onlineauftritt der Regierungspräsidien.
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