Unsere Gemeinde
8. Anerkennung ausländischer Zeugnisse
Ausländische Bildungsnachweise wie Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen baden-württembergischen Zeugnissen gleichgestellt werden.
Sofern es sich um im Ausland erworbene Hochschuldiplome handelt, ist eine formale Anerkennung / Gleichstellung nur bei Spätaussiedlern / Vertriebenen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Für eine Feststellung der Gleichwertigkeit müssen Sie in der Regel amtlich beglaubigte Fotokopien und Übersetzungen der Zeugnisse einreichen, die von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern gefertigt wurden.
Tipp: Allgemeine Informationen über die Schul- und Hochschulbildung in verschiedenen Ländern bietet das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse "anabin" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Eine Übersicht über die Zuständigkeiten für die Anerkennung von Prüfungen und Befähigungsnachweisen von Spätaussiedlern finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums.
Bildungsabschluss
Sofern Sie in Baden-Württemberg wohnen und eine Anerkennung Ihres Schulabschlusses für den Zugang zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung benötigen, können Sie die ausländischen Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen. Diese führt Bewertungen von Bildungsnachweisen aus dem Ausland durch, und zwar im Hinblick auf die eventuelle Zuerkennung eines vergleichbaren hiesigen Bildungsabschlusses (z.B. Hauptschul- und Realschulabschluss, Fachschul-, Hochschul- und Fachhochschulreife).
Die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung für Ausländer erfolgt im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz durch die jeweilige Hochschule. Weitere Informationen bietet die Verfahrensbeschreibung "Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (ausländische Zeugnisse)".
Ausbildung und Berufsbezeichnung
Die berufliche Anerkennung ist nur dann nötig, wenn es sich um einen "reglementierten Beruf" handelt. Reglementiert sind Berufe, deren Berufszugang und die Berufsausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden ist.
In Deutschland sind reglementiert:
- Gesundheitsberufe (z.B. Arzt, Krankenschwester, Hebamme, Physiotherapeut)
- Berufe im technischen Bereich (z.B. Architekten, Ingenieure, Industriemeister, Handwerksmeister)
- Berufe im schulischen, sozialpädagogischen und sozialen Bereich (z.B. Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher, Altenpfleger)
- Berufe in der Schifffahrt/Seefahrt
- Verkehrsberufe (z.B. Straßenmeister)
- Rechtsberufe (z.B. Anwalt, Rechtspfleger)
- Berufe in der Forstwirtschaft
- Berufe der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- Lebensmittelchemiker
Ist der Beruf, in dem Sie in Deutschland arbeiten möchten, nicht reglementiert, entscheidet der Arbeitgeber darüber, ob die Qualifikation anerkannt wird (das heißt, Sie können die Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung ausüben).
Für die Ausübung eines der reglementierten Berufe ist eine Anerkennung notwendig, die Sie bei den zuständigen Stellen beantragen müssen. Informationen erhalten Sie bei dem Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Tipp: Weitere Informationen zu Handwerksberufen bieten die Handwerkskammern, zu Industrieberufen die Industrie und Handelskammern (IHK). Adressen finden Sie in unserem alphabetisch angeordneten Behördenwegweiser.
Integrationskurse
Ausländer und Spätaussiedler, die sich in Deutschland niederlassen möchten, können oder müssen unter Umständen an Integrationskursen teilnehmen. In den Kursen werden Kenntnisse über das gesellschaftliche und politische System in Deutschland sowie Grundkenntnisse der deutschen Sprache vermittelt.
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen sowie Gradumwandlungen bei anerkannten Spätaussiedlern
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
- Ausländische Schulabschlüsse (Zeugnisse) - Anerkennung beantragen
- Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen (ausländische Zeugnisse)
- Integrationskurse für Ausländer - Teilnahme beantragen
- Integrationskurse für Spätaussiedler - anmelden