Unsere Gemeinde
8. Aufhebung einer Adoption
Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen wieder aufgehoben werden. Dies gilt beispielsweise, wenn
- die Aufhebung aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist,
- wesentliche Formfehler vorliegen (z.B. wenn eine der erforderlichen Einwilligungen nicht vorgelegen hat).
In diesem Fall kann ein Aufhebungsantrag jedoch nur innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Ausspruch der Annahme gestellt werden.
Hinweis: Auseinandersetzungen und Streitigkeiten innerhalb der Familie sind in der Regel kein Grund, eine Adoption aufzuheben.
Zuständig für die Aufhebung der Adoption ist das Familiengericht, in dessen Bezirk der Annehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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