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Fahrerlaubnis - Einstufung für Mofas und E-Bikes
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Mofa oder ein Elektrofahrrad (E-Bike, Pedelec) führen wollen, ist hinsichtlich der Fahrerlaubnispflicht zu unterscheiden:
Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn von bis zu 25 km/h. Ein Mofa wird meist von einem Verbrennungsmotor (Zweitaktmotor) angetrieben. Der Fahrer eines Mofas benötigt eine Mofaprüfbescheinigung.
Die Bezeichnungen E-Bike und Elektrofahrrad werden für verschiedene Arten von Zweirädern mit Elektroantrieb verwendet. Bei den sogenannten Pedelecs arbeitet ein Elektromotor nur mit, wenn er durch einen Pedalimpuls aktiviert wird.
Für Elektrofahrräder mit einem Unterstützungsmotor bis max. 25 km/h und ohne Anfahrhilfe ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Hintergrund ist, dass der Unterstützungsmotor nur während des Tretens arbeitet und ein Anfahren völlig ohne Muskelkraft (im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Anfahrhilfe) nicht möglich ist.
Fahrer von Elektrofahrrädern mit einem Unterstützungsmotor bis max. 25km/h und mit Anfahrhilfe bis 6 km/h benötigen eine Mofaprüfbescheinigung. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge mit elektrischem Hilfsmotor als auch für Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor. Das Fahrzeug kann ohne Motorunterstützung auch eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreichen.
Hinweis: Fahrer, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, sowie Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen, benötigen keine Mofaprüfbescheinigung.
Schnellere E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h dürfen nur von Fahrern mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M benutzt werden.
Tipp: Informationen zu den Führerscheinklassen und zum Führerscheinrecht bieten das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg.
Allgemeine Informationen rund um den Radverkehr in Baden-Württemberg können Sie im Kapitel "Radverkehr" der Lebenslage "Verkehr und Verkehrswege" nachlesen.
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