Unsere Gemeinde
Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
Die Gemeinden haben Arbeitnehmern letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Seit 2011 sind ausschließlich die Finanzämter Ansprechpartner, wenn es um den Wechsel von Steuerklassen oder die Änderung anderer Lohnsteuerabzugsmerkmale geht.
Das bisherige papiergebundene Verfahren wird im Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben auf der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuermerkmale) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und Ihrem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt.
Beim Lohnsteuerabzug nur auf Antrag zu berücksichtigende Freibeträge müssen Sie jährlich neu beantragen.
Achtung: Davon ausgenommen sind
- Freibeträge für Kinder über 18 Jahren und
- Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene,die bereits mehrjährig gewährt wurden.
Sie sind weiterhin gültig und müssen nicht neu beantragt werden.
Soll Ihr Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug für das Jahr 2014 einen Freibetrag oder Faktor berücksichtigen, müssen Sie diesen bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt neu beantragen.
Auch für das laufende Jahr 2013 kann noch ein Freibetrag berücksichtigt werden, wenn Sie ihn bis zum 30.11.2013 bei Ihrem Finanzamt beantragen.
Formulare dazu finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen unter "Formulare & Onlinedienste".
Solange Ihr Arbeitgeber im Jahr 2013 noch nicht die elektronische Lohnsteuerkarte für Sie abruft, behalten die Eintragungen (wie z. B. ein Freibetrag) auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 bzw. auf Ihrer für 2011 oder 2012 ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (Ersatzbescheinigung) oder auf einer sonstigen Papierbescheinigung des Finanzamts grundsätzlich ihre Gültigkeit.
Benötigen Sie im Jahr 2013 eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (Ersatzbescheinigung), weil Sie erstmals eine Beschäftigung aufnehmen (z.B. auch einen Nebenjob), erhalten Sie auf Antrag eine sog. Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013 bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt.