Unsere Gemeinde
2.2.1. Arbeitsuche
Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Frankreich? Staatsangehörige der EU und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Frankreich als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten.
Achtung: Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige aus Kroatien. Diese brauchen bis mindestens zum 30. Juni 2015 eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Diese Ausnahmeregelung kann bis zum 30. Juni 2018 und maximal bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden.
Bei Ihrer Suche ist es zunächst wichtig, dass Sie sich über offene Stellen informieren. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um an Informationen zu gelangen:
- Printmedien (z.B. Le Monde, Le Figaro, L¿Alsace, Les Dernières Nouvelles d¿Alsace)
- Angebote im Internet
- Initiativbewerbungen
- Arbeitsangebote von Pôle Emploi (zuständige Stelle für Arbeitslose), der Europäischen Jobbörse EURES oder von privaten Personalvermittlungsagenturen
Hinweis: Sie können sich in Frankreich bei Pôle Emploi als arbeitsuchend registrieren lassen. Dazu müssen Sie einen Wohnsitz in Frankreich haben.
Ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitssuche in Frankreich ist auch, ob Ihr Schulabschluss oder Ihre Berufsausbildung in Frankreich anerkannt wird.
Tipp: Umfangreiche Informationen zum Thema "Arbeitsuche in Frankreich" bietet Ihnen das Portal INFOBEST. Hier finden Sie auch Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen. Spezielle Informationen für Grenzgänger und Grenzgängerinnen in der Region "Oberrhein" bietet das Portal "EURES-Transfrontalier Oberrhein". Mehr zum Thema "Arbeiten in Frankreich" erhalten Sie auch auf dem Portal "France.fr".
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