Unsere Gemeinde
3.3.3. Selbständigkeit in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe gründen möchten, müssen Sie dieses bei der Stadt oder Gemeinde Ihrer neuen Betriebsstätte anmelden.
Es gibt in Deutschland erlaubnisfreie, erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe. Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie daher, zusätzlich zur Gewerbeanmeldung, eine behördliche Erlaubnis.
Angehörige freier Berufe müssen die Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt melden.
In unserer Lebenslage "Selbständigkeit online" erhalten Sie zu diesen Themen detaillierte Informationen und die Möglichkeit, die mit Ihrem Vorhaben verbundenen Verwaltungsverfahren online abwickeln zu können. Der elektronischen Antragstellung ist ein "Was-wäre-wenn-Assistent" vorgeschaltet, mit dem Sie zunächst unverbindlich ermitteln können, was Sie an Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen benötigen. Außerdem erhalten Sie eine Checkliste und die jeweiligen Gebührenrahmen.
Durch Auswahl Ihres Tätigkeitswunsches und Zielortes erfahren Sie genau,
- was für Ihre Tätigkeit zu tun ist,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- was Sie darüber hinaus beachten müssen und
- an welchen "Einheitlichen Ansprechpartner" Sie sich wenden können, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.
Staatsangehörige der EU und der Schweiz, die grenzüberschreitende Dienstleistungen vorübergehend in Baden-Württemberg anbieten möchten, erfahren, ob sie für die Ausübung ihrer Tätigkeiten besondere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in den Lebenslagen "Gewerbe" und "Freiberufler".
Tipp: Für die grenzüberschreitende Region Oberrhein erhalten Sie spezielle Informationen auf dem Portal "Offensive Regio". Hier finden Sie auch die Broschüre "Vis-à-Vis: Grenzenlose Chancen für Unternehmen - Creer, ceder sans frontieres".
Rechtsformen für Unternehmen
Bevor Sie sich in Deutschland selbständig machen, sollten Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig planen. Klären Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen und informieren Sie sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten.
Klären Sie unbedingt, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Die häufigsten Rechtsformen in Deutschland sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH Co. KG
Tipp: Ausführliche Informationen zu den Rechtsformen von Unternehmen bietet Ihnen die Lebenslage "Unternehmen gründen".
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) - Aufnahme bei vorübergehender Tätigkeit beantragen (Dolmetscher, Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten)
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für EU-/EWR-Bürger und EU-/EWR-Bürgerinnen (nach § 9 Abs. 1 HWO) beantragen
- Gewerbeanmeldung
- Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten anzeigen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe