Unsere Gemeinde
6.2. Explosionsgefährliche Stoffe
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie der Handel damit sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.
Explosionsgefährliche Stoffe sind beispielsweise Feuerwerkskörper, Schwarzpulver oder Airbag- und Gurtstaffereinheiten.
Umfangreiche Informationen zu explosionsgefährlichen Stoffen erhalten Sie auf unseren Seiten in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Tipp: Mehr zum Thema "explosionsgefährliche Stoffe" finden Sie im Internetauftritt des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Die gesetzlichen Vorschriften zum Sprengstoffrecht einschließlich der EU-Richtlinien finden Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht.
- Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk)
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Sprengungen anzeigen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen