Unsere Gemeinde
Anerkennung im Schul-/Hochschulbereich
Ausländische Schulabschlüsse, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Hochschulabschlüsse können Sie in Deutschland anerkennen lassen. Im Ausland erworbene Hochschultitel können Sie in Deutschland führen.
Hinweis: Gehen Sie derzeit noch zur Schule? Dann können Sie Ihre bisherigen schulischen Leistungen nicht in einem behördlichen Verfahren anerkennen lassen. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung der Schule in Deutschland, die der Schüler oder die Schülerin besuchen möchte. Die Entscheidung findet in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, dem Schüler oder der Schülerin sowie den Eltern statt.
In Baden-Württemberg können Sie ausländische Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen. Diese bewertet ausländische Bildungsnachweise daraufhin, ob Ihnen ein vergleichbarer Bildungsabschluss (z.B. Hauptschul- und Realschulabschluss, Fachschulreife) zuerkannt werden kann. Sie können sich auch für weitere Informationen zur Bewertung Ihrer Schulzeugnisse beziehungsweise Hochschulzugangsqualifikationen an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kulturministerkonferenz (ZAB) wenden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenden Sie sich zur Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart .
Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind asylberechtigt oder staatenlos wenden sich zu Fragen der Anerkennung von ausländischen Reifezeugnissen an nachfolgend genannte Stellen:
- Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen richten Sie direkt an Ihre Wunschhochschule. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.
- Für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften wenden Sie sich an das Studienkolleg Konstanz. Dieses prüft und bestätigt Ihre Hochschulzugangsqualifikation sowie den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse.
- Für ein Studium an einer Kunst- und Musikhochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart.
- Für ein Studium an der Dualen Hochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle.
- Für Studienplätze, die über das zentrale Vergabeverfahren vergeben werden, wenden Sie sich für die Anerkennung von ausländischen Reifezeugnissen von Staatsangehörigen der EU-Staaten sowie von Staatsangehörigen aus Island, Norwegen und Liechtenstein und deren Familienangehörigen, von Bildungsinländerinnen und Bildungsinländern (ausländische Staatsangehörige und Staatenlose mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung) an die Stiftung für Hochschulzulassung. Angehörige anderer Staaten wenden sich dagegen direkt an die Hochschule.
Für die Prüfung müssen Sie in den meisten Fällen amtlich beglaubigte Fotokopien und Übersetzungen Ihrer Zeugnisse einreichen. Diese müssen von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern oder -übersetzerinnen gefertigt werden. Was Sie sonst noch benötigen, erfahren Sie in den Verfahrensbeschreibungen auf unseren Seiten.
Tipp: Allgemeine Informationen über die Schul- und Hochschulbildung in verschiedenen Ländern bietet das Informationssystem "anabin" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erhalten Sie Informationen über die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in den verschiedenen Bereichen.
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