Unsere Gemeinde
Gewalt in Pflegeeinrichtungen
In Altenpflegeeinrichtungen kommt es immer wieder zu Gewalt gegen Bewohner. Unter anderem wird dies mit der Überlastung des Pflegepersonals begründet, was jedoch nicht als Entschuldigung gelten darf.
Mögliche Formen von Gewalt gegen ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen können sein:
- Gewalt, die nicht aus einem aktiven Tun besteht, sondern durch die Unterlassung von Hilfestellung entsteht
- Gewalt, die nicht nur auf körperlicher Ebene ausgeübt, sondern auch auf seelischer Ebene eingesetzt wird
Im Einzelfall sind dies beispielsweise:
- körperliche Gewaltanwendung (Schlagen, Stoßen oder sexuelle Übergriffe)
- verbale Gewalt (Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen)
- vorsätzliche Verabreichung nicht verordneter oder überdosierter Medikamente (z.B. Beruhigungsmittel oder Psychopharmaka)
- Freiheitsentzug (z.B. durch das fachlich nicht gerechtfertigte Anlegen von Bauchgurten und Bettgittern)
- grob fahrlässige Durchführung oder das Unterlassen von pflegerischen und medizinischen Handlungen
Wenn Sie bei sich oder bei Angehörigen oder Bekannten derartige Formen von Gewalt feststellen, wenden Sie sich sofort an die Heimleitung, den Träger der Pflegeeinrichtung, die Pflegekasse, Heimaufsicht oder an die Polizei.
Tipp: Die Broschüre "Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über die verschiedenen Aspekte des Heimlebens.
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