Unsere Gemeinde
Aufenthaltszwecke
Das Recht zum befristeten Aufenthalt orientiert sich an im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecken.
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit (für selbstständig Tätige und nicht selbstständig Beschäftigte)
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- familiäre Gründe
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und für Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Lebenslagen